Dienstag, 10.02.2026

Susannastraße in Igstadt bekommt Tempo 30 zum Schutz vor Verkehrslärm

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Seit Donnerstag, 6. Februar, gilt in der Susannastraße in Igstadt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Die Verkehrsverwaltung setzte damit einen Beschluss um, den der Ortsbeirat zur Lärmreduzierung gefordert hatte. Nach Angaben der Stadt dient die Maßnahme dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner.

Neue Regelung nach rechtlicher Prüfung

Die Stadt machte die Beschränkung möglich, nachdem das Verkehrsdezernat die rechtlichen Voraussetzungen geprüft hatte. Das Umweltamt erstellte nach Darstellung der Verwaltung umfangreiche Lärmberechnungen entsprechend des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens. Diese Berechnungen hätten die Notwendigkeit einer Reduzierung auf Tempo 30 bestätigt.

Verkehrsdezernent Andreas Kowol erklärte, Igstadt sei stark vom Durchgangsverkehr betroffen und der Ortsbeirat habe aus diesem Grund auf Tempo 30 gedrängt. Er stellte laut Mitteilung klar, dass die Maßnahme dazu diene, die Gesundheit der Anwohner zu schützen. Menschen, die dort wohnen, schlafen oder wo sich Kinder aufhalten, hätten Anspruch auf ein gesundes und sicheres Lebensumfeld, so Kowol. Die Verwaltung schütze die Bevölkerung vor Lärm überall dort, wo die Grenzwerte überschritten würden, auch nachts.

Weitere Straßen in Wiesbaden sollen folgen

Die Stadt kündigte an, ähnliche Geschwindigkeitsbegrenzungen in mehreren Wiesbadener Ortsteilen umzusetzen. Betroffen seien unter anderem: Bierstadt Nauroder Straße B455 Hausnummern 59 bis 132; Erbenheim Barbarossastraße und Wandersmannstraße Hausnummern 38 bis 54; Biebrich Straße der Republik, Rathausstraße und Stettiner Straße; Kastel Wiesbadener Straße; Westend Bleichstraße und Zietenring; Südost Frankfurter Straße Hausnummern 19 bis 31 beziehungsweise 17 bis 40; sowie die Erich Ollenhauer Straße im Bereich Dotzheim Mitte bis Willi Werner Straße.

Unabhängig davon werde geprüft, wo Tempo 30 Zonen in Wohngebieten sowie Tempo 30 vor Schulen und Kitas eingeführt werden können. Diese Maßnahmen sollen demnach umgesetzt werden, wenn Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

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