Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hat kürzlich die Forderung nach Altersbeschränkungen für die Nutzung sozialer Medien zur Reduzierung des exzessiven Medienkonsums bei Minderjährigen erhoben. Streeck warnt vor den potenziellen Risiken, die mit übermäßigem Medienkonsum und problematischem Drogenverhalten bei Kindern und Jugendlichen einhergehen.
Insbesondere betont Streeck die alarmierende Tatsache, dass Kinder und Jugendliche durchschnittlich bis zu sechs Stunden täglich mit digitalen Medien verbringen, darunter soziale Netzwerke, Computerspiele und Streamingdienste. Er warnt vor der anfälligen Natur junger Menschen für Suchtverhalten und Drogenmissbrauch, insbesondere wenn sie nicht altersgerechte Inhalte konsumieren.
Kritisch äußert sich Streeck auch zur ungehinderten Nutzung von Plattformen wie Tiktok durch Minderjährige. Darüber hinaus beklagt er die Teillegalisierung von Cannabis und den damit verbundenen Freizeitkonsum von Medizinal-Cannabis. Ein weiteres Anliegen des Suchtbeauftragten sind die zunehmende Verbreitung synthetischer Opioide, insbesondere der gefährlichen Nitazene, die extreme Gesundheitsgefahren bergen.
Angesichts dieser Herausforderungen empfiehlt Streeck dringend Maßnahmen zur Reduzierung des Medienkonsums bei Minderjährigen sowie die Einführung von Altersbeschränkungen für soziale Medien. Er fordert außerdem, die Kontrolle über die Verbreitung von Drogen zu verschärfen. Als präventive Maßnahme schlägt er die Integration eines verpflichtenden Schulfachs Medienkompetenz vor und plädiert für eine Überprüfung der aktuellen Cannabis-Legalisierung.

