In verschiedenen Bundesländern werden verstärkt Maßnahmen ergriffen, um die Verfassungstreue von Bewerberinnen und Bewerbern im juristischen Vorbereitungsdienst sicherzustellen. Ein zentrales Thema ist die Einführung von Verpflichtungen zur Verfassungstreue, wobei die Regelungen in den einzelnen Bundesländern stark variieren.
In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen müssen Bewerber bereits eine Erklärung zur Verfassungstreue abgeben, während in anderen Bundesländern uneinheitliche Vorgehensweisen bestehen. Ein Fallbeispiel aus Bayern zeigt die Kontroverse auf: Ein rechtsextremer Bewerber wurde trotz seiner Verfassungsfeindlichkeit zum Rechtsanwalt zugelassen, was die Diskussion über einheitliche gesetzliche Regelungen verstärkt.
Die uneinheitlichen Regelungen bezüglich der Verfassungstreue im juristischen Vorbereitungsdienst führen zu Debatten über die Ablehnung von Verfassungsfeinden. Experten und Interessenvertreter fordern daher den Gesetzgeber auf, einheitliche Normen zu etablieren, um die Integrität und Verfassungstreue im juristischen Bereich zu gewährleisten. Darüber hinaus wird über strengere Regeln für die Aufnahme ins Referendariat im Vergleich zur Zulassung als Rechtsanwalt intensiv diskutiert.

