In München wurden drei Syrer aufgrund von Kriegsverbrechen und ihrer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen verurteilt. Die Verurteilung steht im Zusammenhang mit den Aktivitäten während der Revolution gegen das Assad-Regime. Die Angeklagten gehörten einer bewaffneten Rebellengruppe an, die sich dem IS angeschlossen hatte.
Die Haftstrafen belaufen sich auf viereinhalb Jahre, sieben Jahre und neun Jahre und zehn Monate. Der Anführer der Gruppe nutzte die Einnahmen aus eroberten Ölfeldern für sich und seine Familie. Ein weiterer Angeklagter filmte Kampfeinsätze und einen blutigen Überfall zu Propagandazwecken.
Das Gericht unterstreicht die Unrechtmäßigkeit des bewaffneten Widerstands und die Brutalität des IS. Das Urteil hebt die Strafbarkeit von Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in terroristischen Vereinigungen hervor. Nach der Niederlage des IS flohen die Angeklagten nach Deutschland.
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