Der Kreis Groß‑Gerau hat die seit dem Herbst geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Grundlage für die Entscheidung war nach Angaben der Kreisverwaltung der zuletzt diagnostizierte Fall, der am 23. Dezember 2025 vom Friedrich Löffler Institut bestätigt wurde und auf eine Probe vom 6. Dezember zurückgeht. Insgesamt verzeichnet das Veterinäramt 79 bislang positiv getestete Tiere im Kreis.
Ausgangslage und Befunde
Ende Oktober 2025 waren erstmals Fälle von Vogelgrippe im Kreis Groß‑Gerau festgestellt worden. Zwei Höckerschwäne und ein Silberreiher waren vom Hessischen Landeslabor positiv auf das Influenza A Virus Subtyp H5 getestet worden. Weil sich die Funde über das Kreisgebiet verteilten und in mehreren Kommunen weitere tote Wasservögel gefunden wurden, erließ die Kreisverwaltung eine Allgemeinverfügung mit Aufstallpflicht und weiteren Einschränkungen für Geflügelhalter.
Begründung für die Aufhebung
Nach Angaben des Kreises ist seit dem letzten bestätigten Nachweis die notwendige Karenzzeit erreicht. Zugleich habe sich das Geschehen rund um die Geflügelpest in Deutschland insgesamt beruhigt. Vor diesem Hintergrund könne die zuvor angeordnete Stallpflicht aufgehoben werden, teilte das Veterinäramt mit. Der letzte Fall wurde demnach am 23. Dezember 2025 vom Friedrich Löffler Institut diagnostiziert; die Probe stammt vom 6. Dezember 2025.
Rechtslage und offene Punkte
Die Allgemeinverfügung wird demnach nur teilweise aufgehoben. Konkret entfällt die Aufstallpflicht für Geflügel im Kreisgebiet. Aus der Mitteilung geht nicht hervor, welche weiteren Einschränkungen weiter gelten oder aufgehoben werden. Das Veterinäramt nannte in der Pressemeldung keine weiteren Details zu Folgekontrollen oder zu einem zeitlichen Ablauf für die vollständige Aufhebung der Verfügung.
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