Freitag, 28.11.2025

Gesetz zur einfacheren Rückgabe von Elektrogeräten und E-Zigaretten verabschiedet

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Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die Rückgabe von alten Elektrogeräten und E-Zigaretten vereinfachen soll. Das Ziel dieser Maßnahme ist es, wertvolle Rohstoffe zu recyceln und Umweltbelastungen zu reduzieren.

Das Gesetz sieht vor, dass der Handel verpflichtet ist, Rückgabestellen einheitlich zu kennzeichnen. Dadurch sollen Kunden besser informiert werden und die richtige Entsorgung gewährleistet sein. Die Einführung von konkreteren Vorgaben zur Einsortierung von Elektrogeräten an kommunalen Wertstoffhöfen soll zu einer besseren Sammelquote und Förderung der Kreislaufwirtschaft beitragen.

Eine besondere Sicherheitsmaßnahme ist der Schutz vor Brandgefahren durch falsch entsorgte Lithium-Batterien. Zusätzlich wurde eine Rücknahmepflicht für E-Zigaretten eingeführt, die es den Verbrauchern ermöglicht, diese uneingeschränkt und kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückzugeben.

Des Weiteren wird ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten geprüft, um Umweltverschmutzung durch diese Produkte einzudämmen. Insgesamt markiert dieses Gesetz einen deutlichen Fortschritt im Umweltschutz und in Richtung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, indem es auf eine höhere Recyclingrate von wertvollen Rohstoffen abzielt und Umweltbelastungen durch korrekte Entsorgung minimieren will.

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