Eine Frau aus Bayern befindet sich in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Bayerischen Rundfunk, da sie sich weigert, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Ihr Hauptargument liegt in der vermeintlichen Einseitigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramms, das sie kritisiert. Die zentrale Frage, die sich stellt, ist, ob die Verwaltungsgerichte befugt sind, die Programmausgewogenheit zu überprüfen oder ob diese Aufgabe dem Rundfunkrat obliegt.
Bereits 2018 bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Rechtfertigung des Rundfunkbeitrags. Allerdings haben die bisherigen Gerichtsinstanzen die Klage nicht inhaltlich geprüft, sondern auf die Kompetenz des Rundfunkrats hingewiesen. Aktuell liegt der Fall beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das die Revision behandelt und die rechtlichen Rahmenbedingungen für erfolgreiche Klagen klärt.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird maßgeblich sein, um festzustellen, ob Verwaltungsgerichte künftig die Programmausgewogenheit überprüfen dürfen oder ob sie auf die Zuständigkeit des Rundfunkrats verwiesen werden. Ein positives Urteil für die Klägerin könnte potenziell neue rechtliche Grundlagen für zukünftige Klagen schaffen, die Auswirkungen auf die Beitragsverweigerung haben.

