Das Verteidigungsministerium plant eine Vergrößerung der Streitkräfte und hat daher beschlossen, die Umwandlung von militärisch genutzten Liegenschaften für zivile Zwecke zu stoppen. Diese Maßnahme betrifft insgesamt 187 ehemalige militärische Liegenschaften im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie weitere 13 Liegenschaften, die von der Bundeswehr noch betrieben werden. Standorte wie der Fliegerhorst Fürstenfeldbruck und der Flughafen Tegel werden nun in die strategische Liegenschaftsreserve aufgenommen.
Diese Entscheidung wirft Fragen zur Nutzung von ehemaligen Militärstandorten auf und verdeutlicht die Priorität der Bundeswehrvergrößerung. Länder und Kommunen müssen ihre zivilen Planungen angesichts des Umwandlungsstopps überdenken und anpassen, da bereits bestehende Vorhaben nun durch die neue Ausrichtung der Bundeswehr in Frage gestellt sind.

