Donnerstag, 11.09.2025

Regierung beschließt Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von Banken, Versicherern und Wertpapierfirmen

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Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen ihre Buchungsbelege weiterhin für zehn Jahre aufbewahren müssen, anstelle der geplanten Verkürzung auf acht Jahre ab 2026. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Verfolgung von Steuerhinterziehung zu verbessern, insbesondere im Zusammenhang mit illegalen Cum-Cum-Geschäften.

Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege dieser Finanzinstitute bleibt somit unverändert bei zehn Jahren. Schätzungen zufolge beläuft sich der Schaden für den Staatshaushalt durch illegale Cum-Cum-Deals auf rund 28,5 Milliarden Euro. Die Entscheidung findet Zustimmung bei SPD, CDU/CSU und Grünen, während derzeit 253 Verdachtsfälle von Cum-Cum-Deals mit einem Volumen von 7,3 Milliarden Euro untersucht werden.

Zusätzlich wurden 226,7 Millionen Euro an zurückgeforderter Kapitalertragsteuer verzeichnet. Das Bundesfinanzministerium plant für das Jahr 2026 neue Schulden in Höhe von 174,3 Milliarden Euro.

Die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist wird als wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung angesehen. Sie soll die Einnahmen des Staates sichern und die Handlungsfähigkeit gewährleisten. Dennoch gibt es Forderungen nach weiteren Maßnahmen und einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zur effektiven Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

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