Donnerstag, 29.01.2026

Wiesbaden hebt Stallpflicht für Geflügel auf nach Beruhigung des Seuchengeschehens

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Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Eine Allgemeinverfügung vom Samstag, 17. Januar erlaubt es größeren Betrieben ab Sonntag, 18. Januar, ihre Tiere wieder ins Freie zu lassen. Bereits im Dezember 2025 waren die Vorgaben für Bestände mit weniger als fünfzig Tieren gelockert worden.

Aufhebung der Stallpflicht und zeitlicher Ablauf

Mit der neuen Verfügung folgt Wiesbaden anderen Kreisen in Hessen. Nach Angaben der Stadt hat sich das Seuchengeschehen in der Region beruhigt, weshalb die Restriktionen nun entfallen. Die Maßnahme betrifft demnach nicht mehr nur Kleinsthaltungen, sondern auch größere Geflügelbetriebe.

Biosicherheitsauflagen bleiben bestehen

Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiter Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Die Stadt weist darauf hin, dass diese Maßnahmen das Risiko eines Erregereintrags reduzieren und daher verbindlich bleiben. Konkret genannt werden unter anderem das Tragen von Schutzkleidung, Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Geräten und Arbeitsmitteln.

Weiteres Vorgehen und Informationsangebote

Die genauen Anforderungen und Handlungsempfehlungen sind laut Mitteilung auf der Website der Landeshauptstadt Wiesbaden einsehbar. Dort stellt die Stadt die entsprechenden Vorgaben in einer Übersicht zur Tierseuchenüberwachung und zur Aviären Influenza bereit. Die Verfügung tritt mit der genannten Datumsangabe in Kraft.

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