Der Magistrat von Rüsselsheim am Main hat die Bildung einer Frauenkammer für die Legislaturperiode 2026 bis 2031 beschlossen. Das Gremium soll als beratende Instanz des Magistrats die Gleichstellung von Frauen in der Stadt thematisieren und die Beteiligung frauenpolitischer Akteurinnen strukturieren.
Aufgaben und Themenschwerpunkte
Die Frauenkammer wird Empfehlungen an die Verwaltung und die Politik aussprechen und Akzente setzen, um strukturelle Nachteile abzubauen. Im Fokus stehen Bereiche, die die Lebensrealitäten von Frauen unmittelbar berühren. Dazu zählen politische und gesellschaftliche Teilhabe, Erwerbsarbeit und wirtschaftliche Unabhängigkeit, Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sowie Schutz vor Gewalt. Weitere Themen sind Gesundheit, Bildung, Migration und Integration, Mobilität, Stadtentwicklung, soziale Sicherung und die Repräsentanz von Frauen in Gremien sowie im Ehrenamt und in der Öffentlichkeit.
Zusammensetzung und Arbeitsweise
Die Kammer wird auf Basis einer aktualisierten Geschäftsordnung neu gebildet. Sie soll Politik, Verwaltung, Verbände, Initiativen, Beratungsstellen und Fachkräfte vernetzen und sachkundige Einwohnerinnen einbeziehen. Durch die gezieltere Einbindung zivilgesellschaftlicher Akteurinnen, insbesondere des Rüsselsheimer Frauennetzwerks, sollen gleichstellungsrelevante Anliegen frühzeitig aufgenommen und in kommunale Beratungsprozesse eingebracht werden.
Verankerung in der Kommunalpolitik
Der Vorsitz der Frauenkammer liegt bei Stadträtin Heide Böcker, die den Magistrat vertritt. Damit ist das Gremium formal an die kommunale Führungsebene angebunden. Böcker machte deutlich, dass die Kammer den gleichstellungspolitischen Dialog stärken, unterschiedliche Perspektiven zusammenführen, Handlungsbedarfe benennen und Impulse liefern solle, damit Frauen gleichberechtigt teilhaben und mitgestalten können.
Zielrichtung
Mit der Einrichtung der Frauenkammer verfolgt die Stadt das Ziel, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe in allen kommunalen Handlungsfeldern zu verankern und die Interessen von Frauen systematisch in Entscheidungsprozesse einzubringen. Die Arbeit der Kammer beginnt nach ihrer Konstituierung und soll die folgenden fünf Jahre die Umsetzung gleichstellungsrelevanter Maßnahmen begleiten.
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